Über uns
Wir sind anders. Wir sind eine Genossenschaftsbank und damit unseren Kundinnen und Kunden sowie Mitgliedern verpflichtet. Ihr Antrieb steht bei uns im Vordergrund. Informieren Sie sich über unser Leitbild und die Genossenschaftsidee und erfahren Sie, wie wir gemeinsam mit Ihnen die Zukunft gestalten wollen.
Unsere Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Unsere Satzung bestimmt in § 26c den Wahlturnus und die Zahl der Vertreter.
Hierzu wählen die Mitglieder alle 4 Jahre Vertreter aus ihrer Mitte, die die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Vertreterversammlung ausüben.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Unsere starken Partner
Damit Sie immer genau die Lösungen bekommen, die zu Ihnen passen, arbeiten wir mit unseren starken Finanzpartnern in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zusammen. Die Solvenz der FinanzGruppe wird in einem Rating beurteilt. Mehr über unser Schutzsystem für Ihr Geld finden Sie unter „Einlagensicherung”.